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Die Nachschulung

Sie ist kein Teil der Strafe, sondern der erste Schritt zur Lösung: die gesetzliche Voraussetzung dafür, dass du den Führerschein zurückbekommst. Ablauf, Dauer und Preis sind vorgeschrieben — wir halten uns exakt daran.

Landstraße mit gelber Mittellinie durch einen Herbstwald
Keine Prüfung, kein DurchfallenAnwesend sein, pünktlich erscheinen und mitreden — das genügt.
  1. Schritt 1

    Termin wählen

    Online im Kalender oder am Telefon. Der nächste Start ist meist innerhalb von zwei Wochen. Den Bescheid kannst du abfotografieren und mitschicken.

  2. Schritt 2

    Kurs besuchen

    Vier Gruppensitzungen à 3¼ Stunden über mindestens 22 Tage. Höchstens elf Teilnehmer. Gespräch in der Gruppe, kein Vortrag von oben.

  3. Schritt 3

    Führerschein zurück

    Die Teilnahmebestätigung geht sofort nach Kursende direkt an die Behörde. Du bekommst eine Kopie für deine Unterlagen.

Kursarten und Kosten

Welchen Kurs du benötigst, steht im Bescheid. Die Preise sind nach § 11 FSG-NV gesetzlich geregelt — du zahlst überall den Mindestpreis.

Alkohol- und Drogenauffälligkeit — € 645,00. Vier Sitzungen à 3¼ Stunden über mindestens 22 Tage. In allen Sitzungen gilt 0,0 Promille, das wird mit Alkomat geprüft.

Verkehrsauffälligkeit — € 645,00. Vier Sitzungen à ca. 2½ Stunden plus Fahrprobe mit Fahrlehrer. Die Fahrprobe wird danach in der Gruppe besprochen. Meist beim Probeführerschein. Das Fahrzeug stellt die Fahrschule.

Vormerksystem — € 288,00. Zwei Sitzungen à 2½ Stunden. Der kürzeste Kurs, meist nach einer Vormerkung ohne Entzug.

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Häufige Fragen

Kann ich bei dem Kurs durchfallen?

Nein, es findet keine Prüfung statt. Man muss allerdings bei allen Sitzungen anwesend sein, pünktlich erscheinen und mitarbeiten.

Wie schnell bekomme ich einen Termin?

Du wirst am nächsten Werktag kontaktiert. Der nächste Starttermin ist meist innerhalb von zwei Wochen verfügbar, je nach Kursort kann es auch länger dauern.

Was ist, wenn ich an einem Termin nicht kann?

Laut Gesetz darf eine Sitzung versäumt werden — egal aus welchem Grund. Sie muss mit einem kostenpflichtigen Ersatzgespräch nachgeholt werden. Das gilt auch mit Arztbestätigung.

Was bedeutet „Wiederholer“ im Bescheid?

Es wurde bereits ein Nachschulungskurs innerhalb von fünf Jahren besucht. Dann ist eine kostenpflichtige Zusatzsitzung von 50 Minuten vorgeschrieben.

Muss ich die Bestätigung selbst zur Behörde bringen?

Nein. Wir übermitteln sie sofort nach Kursende. Am Ende des Kurses bekommst du eine Kopie ausgehändigt.

Was ist bei Sprach- oder Leseschwierigkeiten?

Dann ist ein Einzelkurs möglich: fünf Termine à 50 Minuten. Ein Dolmetscher muss nicht beeidet sein — es genügt jemand über 18, der beide Sprachen gut beherrscht.

Ist Ratenzahlung möglich?

Ja. Bedenke aber: Die Teilnahmebestätigung dürfen wir erst nach der letzten Rate ausstellen, und ohne Bestätigung gibt es keinen Führerschein.

Wann bekomme ich den Führerschein frühestens wieder?

Sobald die behördlich vorgeschriebene Entzugszeit abgelaufen ist (das genaue Datum steht im Bescheid) und die Teilnahmebestätigung bei der Behörde eingelangt ist.

Was bedeutet das für meinen Probeführerschein?

Bei einem Delikt wird die Probezeit um ein Jahr verlängert.

Muss ich nach 18 Monaten Entzug den Führerschein neu machen?

Ja. Nach 18 Monaten Entzug muss zusätzlich zur Nachschulung die praktische Fahrprüfung neu abgelegt werden — auch dann, wenn du dir mit der Nachschulung länger Zeit lässt. Auskunft dazu gibt jede Fahrschule.